Immobilienwissen einfach erklärt.
Hier findest du Begriffe und Grundlagen, die in Gesprächen mit Bank, Notar, Steuerfachperson oder Verkäufer wichtig sind.
Finanzierung und Hypothek
Tragbarkeit: Welche Kosten berücksichtigt die Bank?
Für die Prüfung zählt nicht nur der aktuelle Zins. Häufig werden ein kalkulatorischer Zins, ein Ansatz für Unterhalt und Nebenkosten sowie die notwendige Amortisation zusammengezählt. Weitere Verpflichtungen wie Leasing, Kredite oder Alimente können das verfügbare Einkommen zusätzlich reduzieren. Als verbreitete Orientierung soll die Belastung ungefähr einen Drittel des Bruttoeinkommens nicht überschreiten; jedes Institut prüft nach eigenen Kriterien.
Belehnung und Belehnungswert
Die Belehnung ist das Verhältnis zwischen Hypothek und dem von der Bank anerkannten Objektwert. Bei CHF 800’000 Hypothek und CHF 1’000’000 Bankwert beträgt sie 80 %. Der Belehnungswert kann unter dem Kaufpreis liegen. Dann wird die mögliche Finanzierung kleiner und der Eigenmittelbedarf grösser.
1. und 2. Hypothek
Der Bereich bis ungefähr zwei Drittel des Bankwerts wird häufig als 1. Hypothek bezeichnet. Der darüberliegende Teil bis zur maximal akzeptierten Belehnung wird als 2. Hypothek betrachtet und muss üblicherweise innerhalb einer Frist, oft bis zur Pensionierung oder innert 15 Jahren, reduziert werden. Die konkrete Struktur legt die Bank fest.
Direkte und indirekte Amortisation
Bei der direkten Amortisation sinkt die Hypothek durch laufende Rückzahlungen. Bei der indirekten Amortisation fliesst das Geld beispielsweise in eine verpfändete Säule 3a; die Hypothek bleibt zunächst gleich. Direkte Rückzahlung senkt die Schuld, indirekte Rückzahlung verbindet Finanzierung mit Vorsorge. Steuern, Gebühren, Vorsorgeziel und Flexibilität müssen gemeinsam verglichen werden.
Festhypothek, SARON und variable Hypothek
Eine Festhypothek fixiert den Zins für eine vereinbarte Laufzeit und schafft Planungssicherheit, kann aber bei vorzeitigem Ausstieg teuer sein. Eine SARON-Hypothek folgt dem Geldmarkt zuzüglich Bankmarge; ihre Belastung kann steigen oder fallen. Variable Hypotheken haben keine feste Laufzeit, sind jedoch häufig teurer. Entscheidend sind Risikofähigkeit, Planungshorizont und Flexibilitätsbedarf.
Refinanzierung
Bei einer Refinanzierung wird eine auslaufende oder bestehende Hypothek neu geordnet. Nicht nur der Zinssatz zählt: Laufzeiten, Staffelung, Amortisation, Kündigungsfristen, Vorfälligkeitskosten, Pensionierung und künftige Renovationen gehören in den Vergleich.
Baukredit und Zwischenfinanzierung
Bei grösseren Bau- und Umbauvorhaben werden Zahlungen oft nach Baufortschritt freigegeben. Die Bank kann Offerten, Rechnungen und Eigenleistungen kontrollieren. Nach Abschluss wird die Baufinanzierung häufig in eine Hypothek überführt. Ein realistischer Zahlungsplan und eine Reserve verhindern Liquiditätsengpässe.
Grundbuch, Kauf und Sicherheiten
Grundbuch und Grundbuchauszug
Das Grundbuch dokumentiert Eigentum, Grundstücksbeschrieb, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vormerkungen und Grundpfandrechte. Ein Auszug zeigt also nicht nur, wem die Immobilie gehört, sondern auch Rechte und Belastungen, welche Nutzung und Wert beeinflussen können. Vor einem Kauf sollten unklare Einträge erklärt werden.
Schuldbrief und Registerschuldbrief
Der Schuldbrief dient der Bank als Grundpfandsicherheit. Registerschuldbriefe werden elektronisch im Grundbuch geführt. Bei einer Hypothekenerhöhung prüft die Bank, ob Höhe und Rang der vorhandenen Schuldbriefe genügen. Eine Neuerstellung oder Erhöhung kann Notariats- und Grundbuchkosten verursachen.
Was bedeutet der Rang?
Der Rang bestimmt die Reihenfolge, in der Grundpfandsicherheiten bei einer Verwertung berücksichtigt werden. Eine Sicherheit im 1. Rang steht vor nachfolgenden Rängen und ist für die Bank daher stärker. Betrag, Rang und freie Pfandstellen müssen bei einer Aufstockung zusammenpassen.
Dienstbarkeiten
Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung, Leitungsrecht oder Näherbaurecht sind typische Dienstbarkeiten. Sie können ein Grundstück berechtigen oder belasten. Wichtig ist nicht nur der kurze Eintrag im Auszug, sondern der vollständige Beleg mit Inhalt, Fläche, Dauer und begünstigten Personen.
Kaufvertrag und Reservation
Ein Grundstückkauf wird öffentlich beurkundet. Im Vertrag sind Kaufpreis, Zahlung, Übergang von Nutzen und Gefahr, Gewährleistung, Inventar, Steuern, Gebühren und Sicherheiten zu klären. Eine Reservationsvereinbarung sollte erst unterschrieben werden, wenn Rücktrittsbedingungen, Reservationszahlung und Finanzierbarkeit verstanden sind.
Bauhandwerkerpfandrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen können Handwerker für unbezahlte Arbeiten ein Pfandrecht am Grundstück eintragen lassen. Eigentümer sollten Zahlungsstände, Subunternehmer und Fristen deshalb überwachen und bei Unsicherheit rechtlichen Rat einholen.
Vorsorge und Eigentümerwissen
Pensionskasse und Säule 3a für Wohneigentum
Vorsorgekapital darf im gesetzlichen Rahmen für selbstbewohntes Wohneigentum verwendet werden. Ein Vorbezug erhöht die verfügbaren Eigenmittel, reduziert aber Vorsorgevermögen und löst eine separate Steuer aus. Bei der Verpfändung bleibt das Kapital bestehen, dient jedoch als Sicherheit. Familie, Risikoabsicherung und Pensionierung gehören zwingend in die Entscheidung.
Stockwerkeigentum und Erneuerungsfonds
Du besitzt die Wohnung im Sonderrecht und gleichzeitig einen Anteil an gemeinschaftlichen Teilen wie Dach, Fassade, Heizung und Umgebung. Prüfe Reglement, Wertquote, Versammlungsprotokolle, geplante Sanierungen, Versicherungen und Stand des Erneuerungsfonds. Ein tiefer Fonds kann spätere Sonderbeiträge bedeuten.
Unterhalt, Rückstellungen und Versicherungen
Regelmässiger Unterhalt schützt Nutzbarkeit und Wert. Rückstellungen sollten sich am Alter wichtiger Bauteile orientieren: Dach, Fassade, Heizung, Fenster, Leitungen, Küche und Bad. Gebäude-, Haftpflicht- und je nach Objekt weitere Versicherungen sind mit Deckung, Selbstbehalt und Ausschlüssen zu prüfen.
Bewertung und Rendite
Realwert, Ertragswert und Verkehrswert
Der Realwert betrachtet vereinfacht Land, Gebäude, Altersentwertung und Umgebung. Der Ertragswert leitet den Wert aus nachhaltig erzielbaren Nettoerträgen ab und ist bei Mietobjekten besonders wichtig. Der Verkehrswert ist die Einschätzung eines unter normalen Bedingungen erzielbaren Marktpreises. Je nach Objekt werden Methoden kombiniert.
Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite
Die Bruttorendite vergleicht Jahresmiete und Kaufpreis, ignoriert aber Kosten. Die Nettorendite berücksichtigt Eigentümerkosten. Die Eigenkapitalrendite bezieht den verbleibenden Ertrag auf das eingesetzte Eigenkapital und wird durch Fremdfinanzierung verstärkt, in guten wie in schlechten Szenarien.
Kapitalisierungssatz
Der Nettoertrag wird durch den Kapitalisierungssatz geteilt, um einen Ertragswert abzuleiten. Ein tiefer Satz führt rechnerisch zu einem höheren Wert. Der passende Satz hängt von Lage, Zustand, Vermietung, Zinsen und Risiken ab; deshalb ist eine Zahl ohne Objektbezug nicht seriös.
Praktische Checklisten
Vor dem Kauf
- Finanzierung vor Reservation klären
- Grundbuch und Objektzustand prüfen
- Kaufnebenkosten einplanen
- Bei Stockwerkeigentum Protokolle lesen
Vor der Renovation
- Ziel und Prioritäten festlegen
- Offerten aufteilen lassen
- Bewilligung und Finanzierung prüfen
- Belege und Fotos systematisch sammeln
Vor dem Renditeobjekt
- Mieterspiegel und Verträge prüfen
- Nettoertrag statt Bruttomiete rechnen
- Sanierungen und Leerstand simulieren
- Risiko für das Eigenheim begrenzen
Immobilienbezogene Steuern einfach verstehen.
Steuern rund um Immobilien sind wichtig, aber kantonal unterschiedlich. VEEDU erklärt die Grundbegriffe als Orientierung – keine Steuerberatung.
Eigenmietwert
Bis zur Reform versteuern Eigentümer von selbstbewohntem Wohneigentum grundsätzlich einen Eigenmietwert als Einkommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Reform auf den 1. Januar 2029 festgelegt.
Schuldzinsen
Hypothekarzinsen können steuerlich relevant sein. Mit der Reform ändern sich die Regeln, insbesondere für selbstbewohntes Wohneigentum und vermietete Liegenschaften.
Unterhaltskosten
Unterhalt und Renovation müssen sauber belegt werden. Bei selbstgenutztem Wohneigentum entfallen mit der Reform ab 2029 auch bestimmte Abzüge, während vermietete Objekte anders behandelt werden.
Mieteinnahmen
Wer eine Liegenschaft vermietet, erzielt steuerbare Einnahmen. Gleichzeitig können Kosten, Unterhalt, Schuldzinsen und Rückstellungen relevant sein.
Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf kann eine Grundstückgewinnsteuer entstehen. Wichtig sind Kaufpreis, Verkaufspreis, Besitzdauer und anrechenbare Anlagekosten. Die Regeln sind kantonal.
Kantonale Unterschiede
Steuern rund um Immobilien hängen stark vom Kanton ab. Daher sollten Eigentümer bei konkreten Projekten immer die kantonale Praxis prüfen.
Schweizweites Grundthema oder kantonale Ausgestaltung?
Überall zu prüfen
Die Unterscheidung zwischen selbstgenutzter und vermieteter Immobilie, Einkommen aus Vermietung, Vermögenssteuerwert, Schuldzinsen, Unterhalt, Wertvermehrung, Grundstückgewinn und vollständige Belege sind in der ganzen Schweiz relevant.
Das bedeutet jedoch nicht, dass überall gleich gerechnet wird.
Je nach Kanton verschieden
Bewertung und Steuersätze, Unterhaltspauschalen, Grundstückgewinnsteuer, Besitzdauer, Handänderungssteuer, Liegenschaftssteuer, Unternutzungsabzug und Detailpraxis bei Renovationen können sich deutlich unterscheiden.
Darum müssen Kanton und Gemeinde bei jedem konkreten Fall mitgeprüft werden.
Eigenmietwert-Reform: nicht nur eine Position ändert sich
| Zeitpunkt | Selbstgenutztes Wohneigentum | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Bis Ende 2028 | Eigenmietwert bleibt grundsätzlich Teil des steuerbaren Einkommens. | Geltende kantonale Bewertung sowie Abzüge prüfen. |
| Ab 1. Januar 2029 | Der Eigenmietwert entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum. | Gleichzeitig ändern sich Unterhalts- und Schuldzinsabzüge. |
| Vermietete Objekte | Bleiben steuerlich anders behandelt als selbstgenutzte Objekte. | Mieteinnahmen und zugehörige Kosten getrennt dokumentieren. |
Stand Juni 2026. Vor verbindlichen Entscheiden sind Inkrafttreten, Übergangsrecht sowie aktuelle Informationen von Bund und zuständigem Kanton erneut zu prüfen.
Unterlagen langfristig aufbewahren
Kauf
- Kaufvertrag
- Notariats- und Grundbuchkosten
- Handänderungskosten, falls erhoben
- Zahlungsnachweise
Renovation
- Offerten und detaillierte Rechnungen
- Fotos vor und nach der Arbeit
- Bewilligungen und Projektbeschrieb
- Trennung Unterhalt und Wertvermehrung
Vermietung und Verkauf
- Mietverträge und Abrechnungen
- Unterhaltsnachweise
- Anlagekosten
- Verkaufs- und Maklerunterlagen
Stand der Orientierung: Juni 2026. Ab 1. Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit der Reform ändern sich auch Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen. Details können je nach Kanton und Nutzung der Immobilie unterschiedlich sein.
Offizielle Grundlagen für aktuelle Angaben.
Die Fachinhalte dienen der Orientierung. Für einen konkreten Entscheid sind die aktuell gültigen Regeln, der zuständige Kanton und die Praxis des Finanzierungsinstituts massgebend.
Wohneigentumsbesteuerung
Bundesrat: Inkrafttreten der Eigenmietwert-Reform per 1. Januar 2029.
Offizielle Information öffnenHypothekarfinanzierungen
FINMA: anerkannte Selbstregulierung und Mindeststandards für Hypothekarfinanzierungen.
FINMA öffnenBasel III final
Bundesrat: Umsetzung des finalen Standards in der Schweiz seit 1. Januar 2025.
Offizielle Information öffnenGratis-Vorlage: Schweizer Haushaltsbudget
Eine einfache Excel-Vorlage, um Einnahmen, Ausgaben und Rückstellungen zu strukturieren. Sie rechnet Monats- und Jahreswerte sowie deinen Saldo automatisch – eine gute Grundlage, um deine Tragbarkeit einzuordnen.
- Einnahmen, Ausgaben und Rückstellungen vollständig strukturiert
- Rechnet Monats- und Jahreswerte sowie den Saldo automatisch
- Zusätzliches Übersichtsblatt über alle Ausgabenkategorien
Du weisst schon, welches Thema dich betrifft?
Beschreibe dein Vorhaben und wir ordnen die nächsten Fragen.