Wissen

Immobilienwissen einfach erklärt.

Hier findest du Begriffe und Grundlagen, die in Gesprächen mit Bank, Notar, Steuerfachperson oder Verkäufer wichtig sind.

Finanzierung und Hypothek

Tragbarkeit: Welche Kosten berücksichtigt die Bank?

Für die Prüfung zählt nicht nur der aktuelle Zins. Häufig werden ein kalkulatorischer Zins, ein Ansatz für Unterhalt und Nebenkosten sowie die notwendige Amortisation zusammengezählt. Weitere Verpflichtungen wie Leasing, Kredite oder Alimente können das verfügbare Einkommen zusätzlich reduzieren. Als verbreitete Orientierung soll die Belastung ungefähr einen Drittel des Bruttoeinkommens nicht überschreiten; jedes Institut prüft nach eigenen Kriterien.

Belehnung und Belehnungswert

Die Belehnung ist das Verhältnis zwischen Hypothek und dem von der Bank anerkannten Objektwert. Bei CHF 800’000 Hypothek und CHF 1’000’000 Bankwert beträgt sie 80 %. Der Belehnungswert kann unter dem Kaufpreis liegen. Dann wird die mögliche Finanzierung kleiner und der Eigenmittelbedarf grösser.

1. und 2. Hypothek

Der Bereich bis ungefähr zwei Drittel des Bankwerts wird häufig als 1. Hypothek bezeichnet. Der darüberliegende Teil bis zur maximal akzeptierten Belehnung wird als 2. Hypothek betrachtet und muss üblicherweise innerhalb einer Frist, oft bis zur Pensionierung oder innert 15 Jahren, reduziert werden. Die konkrete Struktur legt die Bank fest.

Direkte und indirekte Amortisation

Bei der direkten Amortisation sinkt die Hypothek durch laufende Rückzahlungen. Bei der indirekten Amortisation fliesst das Geld beispielsweise in eine verpfändete Säule 3a; die Hypothek bleibt zunächst gleich. Direkte Rückzahlung senkt die Schuld, indirekte Rückzahlung verbindet Finanzierung mit Vorsorge. Steuern, Gebühren, Vorsorgeziel und Flexibilität müssen gemeinsam verglichen werden.

Festhypothek, SARON und variable Hypothek

Eine Festhypothek fixiert den Zins für eine vereinbarte Laufzeit und schafft Planungssicherheit, kann aber bei vorzeitigem Ausstieg teuer sein. Eine SARON-Hypothek folgt dem Geldmarkt zuzüglich Bankmarge; ihre Belastung kann steigen oder fallen. Variable Hypotheken haben keine feste Laufzeit, sind jedoch häufig teurer. Entscheidend sind Risikofähigkeit, Planungshorizont und Flexibilitätsbedarf.

Refinanzierung

Bei einer Refinanzierung wird eine auslaufende oder bestehende Hypothek neu geordnet. Nicht nur der Zinssatz zählt: Laufzeiten, Staffelung, Amortisation, Kündigungsfristen, Vorfälligkeitskosten, Pensionierung und künftige Renovationen gehören in den Vergleich.

Baukredit und Zwischenfinanzierung

Bei grösseren Bau- und Umbauvorhaben werden Zahlungen oft nach Baufortschritt freigegeben. Die Bank kann Offerten, Rechnungen und Eigenleistungen kontrollieren. Nach Abschluss wird die Baufinanzierung häufig in eine Hypothek überführt. Ein realistischer Zahlungsplan und eine Reserve verhindern Liquiditätsengpässe.

Grundbuch, Kauf und Sicherheiten

Grundbuch und Grundbuchauszug

Das Grundbuch dokumentiert Eigentum, Grundstücksbeschrieb, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vormerkungen und Grundpfandrechte. Ein Auszug zeigt also nicht nur, wem die Immobilie gehört, sondern auch Rechte und Belastungen, welche Nutzung und Wert beeinflussen können. Vor einem Kauf sollten unklare Einträge erklärt werden.

Schuldbrief und Registerschuldbrief

Der Schuldbrief dient der Bank als Grundpfandsicherheit. Registerschuldbriefe werden elektronisch im Grundbuch geführt. Bei einer Hypothekenerhöhung prüft die Bank, ob Höhe und Rang der vorhandenen Schuldbriefe genügen. Eine Neuerstellung oder Erhöhung kann Notariats- und Grundbuchkosten verursachen.

Was bedeutet der Rang?

Der Rang bestimmt die Reihenfolge, in der Grundpfandsicherheiten bei einer Verwertung berücksichtigt werden. Eine Sicherheit im 1. Rang steht vor nachfolgenden Rängen und ist für die Bank daher stärker. Betrag, Rang und freie Pfandstellen müssen bei einer Aufstockung zusammenpassen.

Dienstbarkeiten

Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung, Leitungsrecht oder Näherbaurecht sind typische Dienstbarkeiten. Sie können ein Grundstück berechtigen oder belasten. Wichtig ist nicht nur der kurze Eintrag im Auszug, sondern der vollständige Beleg mit Inhalt, Fläche, Dauer und begünstigten Personen.

Kaufvertrag und Reservation

Ein Grundstückkauf wird öffentlich beurkundet. Im Vertrag sind Kaufpreis, Zahlung, Übergang von Nutzen und Gefahr, Gewährleistung, Inventar, Steuern, Gebühren und Sicherheiten zu klären. Eine Reservationsvereinbarung sollte erst unterschrieben werden, wenn Rücktrittsbedingungen, Reservationszahlung und Finanzierbarkeit verstanden sind.

Bauhandwerkerpfandrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Handwerker für unbezahlte Arbeiten ein Pfandrecht am Grundstück eintragen lassen. Eigentümer sollten Zahlungsstände, Subunternehmer und Fristen deshalb überwachen und bei Unsicherheit rechtlichen Rat einholen.

Vorsorge und Eigentümerwissen

Pensionskasse und Säule 3a für Wohneigentum

Vorsorgekapital darf im gesetzlichen Rahmen für selbstbewohntes Wohneigentum verwendet werden. Ein Vorbezug erhöht die verfügbaren Eigenmittel, reduziert aber Vorsorgevermögen und löst eine separate Steuer aus. Bei der Verpfändung bleibt das Kapital bestehen, dient jedoch als Sicherheit. Familie, Risikoabsicherung und Pensionierung gehören zwingend in die Entscheidung.

Stockwerkeigentum und Erneuerungsfonds

Du besitzt die Wohnung im Sonderrecht und gleichzeitig einen Anteil an gemeinschaftlichen Teilen wie Dach, Fassade, Heizung und Umgebung. Prüfe Reglement, Wertquote, Versammlungsprotokolle, geplante Sanierungen, Versicherungen und Stand des Erneuerungsfonds. Ein tiefer Fonds kann spätere Sonderbeiträge bedeuten.

Unterhalt, Rückstellungen und Versicherungen

Regelmässiger Unterhalt schützt Nutzbarkeit und Wert. Rückstellungen sollten sich am Alter wichtiger Bauteile orientieren: Dach, Fassade, Heizung, Fenster, Leitungen, Küche und Bad. Gebäude-, Haftpflicht- und je nach Objekt weitere Versicherungen sind mit Deckung, Selbstbehalt und Ausschlüssen zu prüfen.

Bewertung und Rendite

Realwert, Ertragswert und Verkehrswert

Der Realwert betrachtet vereinfacht Land, Gebäude, Altersentwertung und Umgebung. Der Ertragswert leitet den Wert aus nachhaltig erzielbaren Nettoerträgen ab und ist bei Mietobjekten besonders wichtig. Der Verkehrswert ist die Einschätzung eines unter normalen Bedingungen erzielbaren Marktpreises. Je nach Objekt werden Methoden kombiniert.

Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite

Die Bruttorendite vergleicht Jahresmiete und Kaufpreis, ignoriert aber Kosten. Die Nettorendite berücksichtigt Eigentümerkosten. Die Eigenkapitalrendite bezieht den verbleibenden Ertrag auf das eingesetzte Eigenkapital und wird durch Fremdfinanzierung verstärkt, in guten wie in schlechten Szenarien.

Kapitalisierungssatz

Der Nettoertrag wird durch den Kapitalisierungssatz geteilt, um einen Ertragswert abzuleiten. Ein tiefer Satz führt rechnerisch zu einem höheren Wert. Der passende Satz hängt von Lage, Zustand, Vermietung, Zinsen und Risiken ab; deshalb ist eine Zahl ohne Objektbezug nicht seriös.

Praktische Checklisten

Vor dem Kauf

  • Finanzierung vor Reservation klären
  • Grundbuch und Objektzustand prüfen
  • Kaufnebenkosten einplanen
  • Bei Stockwerkeigentum Protokolle lesen

Vor der Renovation

  • Ziel und Prioritäten festlegen
  • Offerten aufteilen lassen
  • Bewilligung und Finanzierung prüfen
  • Belege und Fotos systematisch sammeln

Vor dem Renditeobjekt

  • Mieterspiegel und Verträge prüfen
  • Nettoertrag statt Bruttomiete rechnen
  • Sanierungen und Leerstand simulieren
  • Risiko für das Eigenheim begrenzen
Steuern

Immobilienbezogene Steuern einfach verstehen.

Steuern rund um Immobilien sind wichtig, aber kantonal unterschiedlich. VEEDU erklärt die Grundbegriffe als Orientierung – keine Steuerberatung.

Eigenmietwert

Bis zur Reform versteuern Eigentümer von selbstbewohntem Wohneigentum grundsätzlich einen Eigenmietwert als Einkommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Reform auf den 1. Januar 2029 festgelegt.

Schuldzinsen

Hypothekarzinsen können steuerlich relevant sein. Mit der Reform ändern sich die Regeln, insbesondere für selbstbewohntes Wohneigentum und vermietete Liegenschaften.

Unterhaltskosten

Unterhalt und Renovation müssen sauber belegt werden. Bei selbstgenutztem Wohneigentum entfallen mit der Reform ab 2029 auch bestimmte Abzüge, während vermietete Objekte anders behandelt werden.

Mieteinnahmen

Wer eine Liegenschaft vermietet, erzielt steuerbare Einnahmen. Gleichzeitig können Kosten, Unterhalt, Schuldzinsen und Rückstellungen relevant sein.

Grundstückgewinnsteuer

Beim Verkauf kann eine Grundstückgewinnsteuer entstehen. Wichtig sind Kaufpreis, Verkaufspreis, Besitzdauer und anrechenbare Anlagekosten. Die Regeln sind kantonal.

Kantonale Unterschiede

Steuern rund um Immobilien hängen stark vom Kanton ab. Daher sollten Eigentümer bei konkreten Projekten immer die kantonale Praxis prüfen.

Schweizweites Grundthema oder kantonale Ausgestaltung?

Überall zu prüfen

Die Unterscheidung zwischen selbstgenutzter und vermieteter Immobilie, Einkommen aus Vermietung, Vermögenssteuerwert, Schuldzinsen, Unterhalt, Wertvermehrung, Grundstückgewinn und vollständige Belege sind in der ganzen Schweiz relevant.

Das bedeutet jedoch nicht, dass überall gleich gerechnet wird.

Je nach Kanton verschieden

Bewertung und Steuersätze, Unterhaltspauschalen, Grundstückgewinnsteuer, Besitzdauer, Handänderungssteuer, Liegenschaftssteuer, Unternutzungsabzug und Detailpraxis bei Renovationen können sich deutlich unterscheiden.

Darum müssen Kanton und Gemeinde bei jedem konkreten Fall mitgeprüft werden.

Eigenmietwert-Reform: nicht nur eine Position ändert sich

ZeitpunktSelbstgenutztes WohneigentumWorauf achten?
Bis Ende 2028Eigenmietwert bleibt grundsätzlich Teil des steuerbaren Einkommens.Geltende kantonale Bewertung sowie Abzüge prüfen.
Ab 1. Januar 2029Der Eigenmietwert entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum.Gleichzeitig ändern sich Unterhalts- und Schuldzinsabzüge.
Vermietete ObjekteBleiben steuerlich anders behandelt als selbstgenutzte Objekte.Mieteinnahmen und zugehörige Kosten getrennt dokumentieren.

Stand Juni 2026. Vor verbindlichen Entscheiden sind Inkrafttreten, Übergangsrecht sowie aktuelle Informationen von Bund und zuständigem Kanton erneut zu prüfen.

Unterlagen langfristig aufbewahren

Kauf

  • Kaufvertrag
  • Notariats- und Grundbuchkosten
  • Handänderungskosten, falls erhoben
  • Zahlungsnachweise

Renovation

  • Offerten und detaillierte Rechnungen
  • Fotos vor und nach der Arbeit
  • Bewilligungen und Projektbeschrieb
  • Trennung Unterhalt und Wertvermehrung

Vermietung und Verkauf

  • Mietverträge und Abrechnungen
  • Unterhaltsnachweise
  • Anlagekosten
  • Verkaufs- und Maklerunterlagen

Stand der Orientierung: Juni 2026. Ab 1. Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit der Reform ändern sich auch Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen. Details können je nach Kanton und Nutzung der Immobilie unterschiedlich sein.

Hinweis: Diese Steuerinformationen sind eine verständliche Orientierung und keine individuelle Steuerberatung. Für konkrete Entscheide sollten Steuerunterlagen, Kanton und persönliche Situation geprüft werden.
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