Erstes Eigenheim

Dein erstes Eigenheim richtig vorbereiten.

Der erste Kauf ist für viele ein grosser Schritt. Bevor du eine Reservation unterschreibst, solltest du verstehen, wie Budget, Eigenmittel, Tragbarkeit, Hypothek, Vorsorgegelder und Unterlagen zusammenhängen.

1

Budget

Wie viel Kaufpreis ist realistisch, ohne dich langfristig zu überlasten?

2

Eigenmittel

Wie viel eigenes Geld hast du und wie viel davon ist nicht aus der Pensionskasse?

3

Tragbarkeit

Passen Zins, Unterhalt, Nebenkosten und Amortisation zu deinem Einkommen?

4

Objekt

Wie beurteilt die Bank das Haus oder die Wohnung?

5

Unterlagen

Welche Dokumente braucht die Bank, damit sie prüfen kann?

20%

Eigenmittel verstehen

Für ein selbstbewohntes Eigenheim finanzieren Banken in der Regel höchstens rund 80 % des von ihnen anerkannten Belehnungswertes. Stimmen Kaufpreis und Belehnungswert überein, brauchst du deshalb meistens mindestens 20 % Eigenmittel. Bewertet die Bank die Immobilie tiefer als den Kaufpreis, musst du zusätzlich auch diese Differenz mit eigenen Mitteln finanzieren.

Banken prüfen individuell.
10%

Eigene Mittel ohne Pensionskasse

Mindestens rund 10 % des Bankwerts müssen als Orientierung aus Mitteln stammen, die nicht aus der 2. Säule kommen. Beispiele sind Sparkonto, Wertschriften, Säule 3a, Schenkung oder Erbvorbezug.

Die Bank prüft Herkunft und Anrechenbarkeit.

Restliche Eigenmittel

Der zweite Teil kann je nach Situation aus der Pensionskasse kommen. Du kannst stattdessen auch mehr eigenes Erspartes, Wertschriften, Säule 3a, eine Schenkung oder einen Erbvorbezug einsetzen.

Die Pensionskasse ist möglich, aber nicht zwingend.

Beispiel: Kaufpreis CHF 1’000’000

Die folgende Darstellung ist eine vereinfachte Orientierung und keine Zusage.

FinanzierungsaufteilungCHF 1’000’000
AnteilBetrag im BeispielWoher kann das Geld kommen?
10 % ohne PensionskasseCHF 100’000Zum Beispiel Sparkonto, Wertschriften, Säule 3a, Schenkung oder Erbvorbezug.
Weitere 10 % EigenmittelCHF 100’000Zum Beispiel Pensionskasse. Möglich sind aber auch weitere eigene Mittel ohne Pensionskasse.
HypothekCHF 800’000Finanzierung durch die Bank, sofern Bankwert und Tragbarkeit passen.

Beispiel: Du hast CHF 300’000 in der Pensionskasse

Annahme: Kaufpreis und Bankwert betragen je CHF 1’000’000.

Für die übliche Finanzierung mit CHF 800’000 Hypothek brauchst du CHF 200’000 Eigenmittel. Davon müssen mindestens CHF 100’000 aus Mitteln stammen, die nicht aus der Pensionskasse kommen.

Eigene Mittel ohne Pensionskassemind. CHF 100’000
Benötigter Pensionskassenbezug im 80/20-BeispielCHF 100’000
HypothekCHF 800’000

Du kannst also nicht einfach die gesamten CHF 200’000 Eigenmittel nur aus der Pensionskasse nehmen. Hast du aber mindestens CHF 100’000 anrechenbare Mittel ohne Pensionskasse, darfst du grundsätzlich auch mehr als CHF 100’000 aus der Pensionskasse einsetzen. Wenn du beispielsweise CHF 300’000 aus der Pensionskasse und CHF 100’000 andere eigene Mittel einsetzt, würde die Hypothek rechnerisch auf CHF 600’000 sinken.

Wichtig: Die 10-%-Regel ist ein Mindestanteil ohne 2. Säule, keine Obergrenze für den Pensionskasseneinsatz. Ob und wie viel bezogen werden kann, hängt zusätzlich von Alter, verfügbarem Vorsorgeguthaben, Reglement, Selbstnutzung, Tragbarkeit und Bankentscheid ab. Ein höherer Vorbezug reduziert das Vorsorgevermögen und löst eine separate Steuer aus.

Weitere Voraussetzungen für den Vorbezug

Gelder aus der Pensionskasse dürfen grundsätzlich nur für selbstbewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz eingesetzt werden. Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20’000. Ein Vorbezug ist grundsätzlich nur alle fünf Jahre möglich. Ab dem Alter von 50 Jahren ist der maximal mögliche Bezugsbetrag begrenzt.

Bei verheirateten Personen oder Personen in eingetragener Partnerschaft ist die schriftliche Zustimmung der Partnerin oder des Partners erforderlich. Der Vorbezug muss grundsätzlich spätestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen beantragt werden. Das Reglement der jeweiligen Pensionskasse kann jedoch eine günstigere Regelung vorsehen.

Ist der Kaufpreis höher als der Bankwert, muss zusätzlich auch diese Differenz vollständig mit Mitteln finanziert werden, die nicht aus der 2. Säule stammen.

Aufteilung der HypothekCHF 800’000
1. Hypothek · ca. CHF 666’000
2. Hypothek · ca. CHF 134’000

Wenn die Bank die Immobilie tiefer bewertet als der Kaufpreis, kann zusätzliches Eigenkapital nötig werden. Die Differenz muss oft mit eigenen Mitteln gedeckt werden.

Tragbarkeit

Die Bank schaut nicht nur auf den heutigen Zinssatz. Häufig wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz, Unterhalt und Nebenkosten sowie Amortisation geprüft, ob die Belastung langfristig zum Einkommen passt.

Kaufpreis vs. Bankwert

Der Preis im Inserat ist nicht automatisch der Wert, mit dem die Bank rechnet. Der Bankwert beeinflusst, wie hoch die Hypothek sein kann.

Unterlagen vorbereiten

Ausweis, Lohnunterlagen, Steuerunterlagen, Betreibungsauskunft, Eigenmittelnachweise, Pensionskassenausweis, 3a-Auszug und Objektunterlagen sind wichtig.

Warum Kaufpreis und Bankwert auseinanderliegen können

Der Belehnungswert der Bank

Der Kaufpreis ist der Betrag, den du mit der Verkäuferschaft vereinbarst. Der Belehnungswert ist dagegen die vorsichtige Bewertung, auf die sich die Bank bei ihrer Finanzierung stützt.

Dafür beurteilt sie unter anderem Lage, Gebäudezustand, Sanierungsbedarf, Vergleichsobjekte, Wiederverkäuflichkeit sowie Einträge im Grundbuch. Ein hoher Angebotspreis verpflichtet die Bank nicht dazu, denselben Wert anzuerkennen.

Die entscheidende Folge

Die mögliche Hypothek wird grundsätzlich auf dem tieferen, von der Bank akzeptierten Wert berechnet. Eine Differenz zum Kaufpreis musst du deshalb zusätzlich mit eigenen Mitteln auffangen können.

Beispiel mit tieferem Bankwert

Vereinbarter KaufpreisCHF 1’000’000
Von der Bank anerkannter WertCHF 950’000
80 % von CHF 950’000CHF 760’000
Eigenmittel für den KaufpreisCHF 240’000

Die Bank finanziert im Beispiel höchstens CHF 760’000. Vom Kaufpreis bleiben daher CHF 240’000 übrig. Das sind CHF 40’000 mehr als bei einer einfachen 80/20-Rechnung auf dem Kaufpreis.

Vorsorgegelder bewusst einsetzen

Vorbezug

Kapital aus Pensionskasse oder Säule 3a wird ausbezahlt und als Eigenmittel eingesetzt. Dadurch sinkt das Vorsorgevermögen. Die Auszahlung wird separat besteuert; diese Steuer braucht zusätzliche Liquidität und darf nicht aus dem bezogenen Vorsorgebetrag finanziert gedacht werden.

Je nach Vorsorgelösung können auch Altersleistungen sowie Leistungen bei Invalidität oder Todesfall betroffen sein.

Verpfändung

Das Vorsorgekapital bleibt grundsätzlich bestehen, dient der Bank jedoch als Sicherheit. Es entsteht zunächst keine Kapitalauszahlungssteuer. Dafür kann die Hypothek höher bleiben, und im Verwertungsfall kann die Bank auf die verpfändeten Ansprüche zugreifen.

Welche Variante passt, hängt von Einkommen, Familie, Steuern, Pensionierung und Risikofähigkeit ab.

Vorbereitung

Welche Unterlagen die Bank sehen möchte

Persönliche Unterlagen

  • Ausweis und Zivilstand
  • Lohn- und Einkommensnachweise
  • Steuererklärung und Veranlagung
  • Betreibungsauskunft
  • Übersicht laufender Verpflichtungen

Eigenmittel

  • Konto- und Depotauszüge
  • Säule-3a-Nachweise
  • Pensionskassenausweis
  • Schenkung oder Erbvorbezug dokumentieren
  • Kaufnebenkosten und Reserve einplanen

Objektprüfung

  • Grundbuchauszug und Pläne
  • Gebäudezustand und Sanierungen
  • Bei Stockwerkeigentum: Protokolle und Fonds
  • Versicherung und Nebenkosten
  • Reservation erst nach Finanzierungsprüfung
Typische Fehler: zu früh reservieren, zu wenig Reserve behalten, nur mit dem aktuellen Zinssatz rechnen, Pensionskasse ohne Vorsorgeprüfung einsetzen oder das Objekt zu wenig prüfen.
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